Bei der theoretischen Fahrprüfung sollten Sie den Anhalteweg und den Bremsweg berechnen können. Auch Abstandsregeln sind Teil der Prüfung. Hier sind alle wesentlichen Faustformeln zusammengefasst!
Um die theoretische Fahrprüfung erfolgreich abzulegen, ist es ratsam, sich einige Faustregeln einzuprägen. Wer diese präsent hat, wird wenig Probleme haben, den Reaktions-, Brems- und Anhalteweg während der Prüfung zu berechnen. Wichtig: Diese Faustformen sind vereinfachte Gedächtnishilfen und keine exakten wissenschaftlichen Berechnungen. In der Realität hängt der tatsächliche Brems-, Reaktions- und Anhalteweg von zahlreichen Faktoren ab und lässt sich auf diese Weise nicht genau ermitteln.
Reaktionsweg
Der Reaktionsweg ist der Abstand, der vom Erkennen einer Gefahr bis zur Betätigung der Bremse zurückgelegt wird. Die Faustregel dafür lautet:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) x 3 = Reaktionsweg in Metern
Rechenbeispiel: Bei 100 km/h auf einer Landstraße muss man plötzlich einem Wildschwein ausweichen. Die Berechnung lautet: (100 km/h : 10) x 3 = 30 (Meter). Der Reaktionsweg beträgt also 30 Meter. Hinzu kommt der Bremsweg, bevor das Auto schließlich zum Stillstand kommt.
Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich präzisen Formeln und bieten lediglich einen ungefähr geschätzten Wert!
Bremsweg
Der Bremsweg ist die Distanz, die zwischen dem Betätigen der Bremse und dem Stillstand des Fahrzeugs zurückgelegt wird. Man unterscheidet beim Bremsen zwischen „normalem Bremsen“ und „Gefahrenbremsung“. Außerdem beeinflussen die Witterungsbedingungen den Bremsweg. Wenn Schnee auf der Straße liegt, verlängert sich der Bremsweg. Die Faustregel lautet:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg in Metern
Rechenbeispiel: Wenn man mit 50 km/h in der Stadt fährt und den wartenden Kindern am Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen möchte, erfolgt die Berechnung: (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) = 25 (Meter). Der Bremsweg beträgt somit 25 Meter.
Da das Bremspedal bei einer Gefahrenbremsung typischerweise ganz durchgetreten wird, halbiert sich hierbei der Bremsweg. Die Faustformel für eine Gefahrenbremsung lautet:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) / 2 = Bremsweg in Metern
Rechenbeispiel: Man fährt mit 50 km/h in der Stadt, als plötzlich ein Ball die Straße überquert und ein Kind hinterherläuft. Der Fahrer führt eine Gefahrenbremsung durch. Die Berechnung lautet: (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) / 2 = 12,5 (Meter). Der Bremsweg bei dieser Gefahrenbremsung beträgt somit 12,5 Meter.
Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich präzisen Formeln und bieten lediglich einen ungefähr geschätzten Wert!
Anhalteweg
Um den gesamten Anhalteweg zu berechnen, müssen der Bremsweg und der Reaktionsweg addiert werden. Die Faustregel für den Anhalteweg lautet:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) x 3 + (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10)
Die erste Formel beschreibt den Reaktionsweg. Die zweite Formel bezieht sich auf den Bremsweg. Beide Ergebnisse müssen miteinander addiert werden.
Berechnungsbeispiel: Man fährt mit seinem Fahrzeug mit 50 km/h. Die Rechnung: (50 km/h : 10) x 3 = 15 Meter Reaktionsweg. (50 km/h : 10) x (50 km/h : 10) = 25 Meter üblicher Bremsweg. Für den gesamten Anhalteweg ergibt sich also etwa 40 Meter.
Wichtig: Die Faustformeln sind keine wissenschaftlich exakten Gleichungen und liefern lediglich einen ungefähren Wert!
Abstand
• Drei Pkw-Längen: Wer im innerstädtischen Verkehr fährt, sollte mindestens 15 Meter oder drei Pkw-Längen Abstand einhalten.
• Halber Tacho: Für den Sicherheitsabstand außerhalb von Ortschaften gilt: halber Tachowert in Metern. Beispiel: Bei 70 km/h muss man 35 Meter Abstand halten.
• Verdopplung des Abstands: Bei eingeschränkter Sicht oder schlechten Straßenbedingungen sollte man seinen Sicherheitsabstand verdoppeln.
• Seitenabstand: Dieser sollte zu Straßenbahnen 0,5 Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen 1 Meter sowie zu Fußgängern und Zweirädern 1,5 Meter.